Man schwächte das beachtliche Hebel-Potential eines ESt-, (nicht USt-), -freien BGE für die Gestaltung einer sozial wie ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG in meinen Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen Anrechnungs-Modellen arbeiten.
(Diesbezüglich also klare Ablehnung !!)
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Zur Erläuterung meines BIP-bezogenen BGE-Modells :
Es muss für meine Begriffe ein BGE gebe n mit GRUNDGESETZLICH VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP (entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).
Dieses BGE hätte lebenslang und bedingungslos den Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten, einschließlich wichtiger Grundsteine der Daseins-Vorsorge (Ausbildung, Gesundheits- & Pflegekosten, Grundrenten !).
Beides gehört , denke ich, würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s einzelnen verortet.
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Entsprechend sollte es grundgesetzlich verankerte BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (= derzeit ~1000 Mrd €/Jahr) monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar an die BGE-Berechtigten zu überweisen.
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200 Mrd vom BGE (derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd €)/ 200 €/Bürger/in sollten bürger/innen-seits an einen neu zu schaffenden PGF (ParitätischenGesundheitsFonds) gehen, gebunden an ein neues ausnahmslos gemeinnützigkeits-pflichtiges Gesundheits-&Pflegesystem !!
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// davon landeten dann wiederum 15 % als USt im Staatshaushalt ( = 30 Mrd €)
300 €/Kind/Mon (~ 25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd
* vom verbleibenden monatl. verfügbaren BGE gingen damit an die Staatskasse:
– USt Erw (15% von 800 €/Mon verbleibendem BGE = 120 €/USt/Mon> = 1440 €/Erw./Jahr > /~ 58 Mio/Erw = 83,5 Mrd USt/Erw /Jahr v. BGE
– USt /Ki bis 25 Jahre (15% von 500 €/Mon verbleibendem BGE = 75 €/USt/Mon > = 900 €/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki = 22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
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Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd €, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd €)
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hätte über neu zu durchdenkende Besteuerungs-Strukturen in das jährliche STEUER-Aufkommen zu fließen
Staatseinnahmen dann ~:
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd 15% USt aus 2000 Mrd € (= 2/3 BIP) = 300 Mrd €
x Mrd ESt aus Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd €
(= 2/3 BIP)
+ x Mrd ESt aus Vermögens-Einkommen (!) = ? – + …St ? >
+ x Mrd Erbschaft, Gewerbe, Energie, KFZ, Grund(erwerb), …
~ 1200,0 Mrd verfügbare Staatseinnahmen/Jahr
(bei: Staats-Haushalts-Entlastung gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd € !! (keine RV-/ALG-/…Zuschüsse mehr ) + (bei Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. €)
Staatsausgaben – Verwendungs-Vorschlag z.B.:
1000,0 Mrd Erstattung BGE an Bundesbank
von den verbleibenden ~ 200 Mrd €:
25,0 Mrd – für ZINSEN
40,0 Mrd – für Exekutivaufgaben (Verwaltung, … , Polizei, Justiz,
Steuern&Abgaben, Strafvollzug, Bildungsstätten,
Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF
(parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus
dem BGE zu leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.)
unternehmens-seits gemäß Umsatz), …)
35,0 Mrd – für Infrastrukturelle Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr),
PLATTFORMEN (f. Organisation & Mediale Kommunikation von
Auditativen, f. Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/…
-Gutscheine, f. Erwerbsarbeit, …), ÖPNV,
Abfall-&Wertstoff-Management, …)
10,0 Mrd – für Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im
KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd – für Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie
Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau,
Rüstung, Renaturierungen, zu entschädigende
Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau…)
28,0 Mrd – für Bildung + Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
3,0 Mrd – für Nothilfen
10,0 Mrd – für Kooperations-BGEs an Menschen in wirtschaftlich bisher
benachteiligten Ländern
20,0 Mrd – für Verteidigung
= 196 Mrd €
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Das 3. DRITTEL des BIP ( = derzeit ~1000 Mrd €) realisierte sich als neu dynamisiert ESt-pflichtiges ARBEITS-EINKOMMEN – zusätzlich zum BGE.
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So konstruiert, erscheint mir ein BGE von derzeit 1000 €/Mon/Einwohner/in an (jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?) Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang monatl.) mit allenfalls 2-jährigem Vorlauf einführbar – via :
– GG-Erweiterung:
/Grundrecht BGE
/PGF
– schlank anzupassendes Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für
Welt-Konzerne
– Übergangsregelungen für erworbene Renten- & Pensions-Anwartschaften
– weiterhin Tarif-Pflicht, Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten
Arbeitsverträge, Recht auf Teilzeit…
– PGF-Konzept-Entwicklung und -Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden
PGF-Institutionen
– neuer Gesetzesrahmen für KVen: nur noch Gesundheits- &
Pflege-Zusatzversicherungen plus privaten ALV für höhere
Arbeitseinkommen
ERGEBNIS: eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit weitgehend absturz-abfedernd gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der Erwerbsarbeits-Seite…
(bei entsprechenden Rechts-Vorgaben !)
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Ein wirklich gut durchdachtes Model, auch wenn man einzelne Posten vielleicht noch verbessern kann. Vi len Dank!
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