. . . morgen statt GRUND-STEUER ?! |
z.T. im Folgenden in Auszügen plus Erweiterungen: https://www.economy4mankind.org/bodenwertsteuer-professor-dirk-loehr-mythen-und-fabelwesen/ |
Boden ist nicht vermehrbar !Weil er aber trotzdem wie andere Waren behandelt wird, kommt es zu Spekulation, Leerständen und einem zunehmenden Flächenverbrauch.
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Auch die öffentliche Armut ist eine Folge des Steuerstaates heutiger Prägung.
Die Besteuerung von Verbrauch und Arbeit bei entschieden gebremsten Arbeitsentgelten und die manipulations-offenen Kapital-Besteuerungen begrenzen die verfügbaren Steuermittel deutlich und zunehmend.
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Bestritte der Staat seine Einnahmen h i n g e g e n zu großen Teilen über eine BODENWERT-BESTEUERUNG : – erhöbe er erst damit seine Einnahmen endlich dort, wo schließlich auch seine Hauptleistungsfelder liegen: bei der Standortwert-Schaffung ! Es würde Sache wohlüberlegter Legislativ-Entscheidungen, welche Standortwert-Gestaltungen man bürgerschaftlich angegangen sehen möchte – entsprechend veränderte man die Höhe des Steuersatzes und die Anpassungsfestlegungen betreffs der Bodenrichtwerte (lokal ausdifferenzierter Bodenpreis/qm).
Arbeit & Verbrauch unterliegen öffentlichem Recht, haben aber mit öffentlicher Leistung wenig zu tun – damit besteht für ihre Besteuerung im Grunde kein Anlass !! Bodeneigentum bzw. Bodennutzungsrecht entsteht nicht privat, sondern jenseits jeder privaten Vermehrungsmöglichkeit aus öffentlicher Standort-Gestaltung innerhalb eines Gemeinwesens. Ihre Kosten sind deshalb reine Investitions- & Erhaltungs-Kosten, keine Mietnebenkosten !
Wo wie beim Bodenerwerb Kauf (also In-Eigentum-Nahme) im Spiel ist, fiele für diesen Erwerb wie für jeden anderen auch überdies optimalerweise eine > INDEX-STEUER an ! ! Je rückläufiger sich das INDEXSTEUER-AUFKOMMEN infolge wachsender Menschen- & Planeten-Verträglichkeit der in Land X zum Kauf stehenden Produkte gestaltete: desto mehr könnte die BODENWERT-STEUER (in Richtung Single Tax) den überwiegenden Kern des Steueraufkommens ausmachen.
Angesichts des Umstandes, dass 2/3 der Deutschen (und inzwischen zunehmend mehr) allenfalls über ein denkbar geringes Vermögen verfügen, … … umgekehrt aber 2/3 des deutschen Territoriums (und inzwischen zunehmend mehr) nahezu ausschließlich in vermögender Hand sind – ohne dass die u.a. hier anfallenden Vermögenseinkünfte zur Finanzierung der Sozialversicherung mitveranlagt würden: … erbrächte eine BODENWERT-STEUER endlich die bisher durchweg weitgehend verfehlte BALLANCE IN DIE LEISTUNGS-ANTEILE aller Gesellschaftsglieder gegenüber dem Gemeinwesen !
Jeder Kapitaleinsatz und damit jedes Kapital-Einkommen geriete so in eine nicht eigens besteuerungsbedürftige Position:Genutzterwie ungenutzter Bodenbesitz füllten ihrer fremdgeschaffenen Potentiale wegen zum Nutzen aller die öffentlichen Kassen mit steuerlichen Äquivalenzbeträgen für den jeweiligen Standort-Wert ! Ungenutzter Bodenbesitz würde über die BODENWERT-STEUER zu teuer – es sei denn, Kapitaleinkommen aller Art würden konkret in Unternehmen bzw. Gebäude auf diesem Boden re-investiert. Wo stattdessen dennoch bloße Spekulation angestrebt würde, reduzierte sich diese immerhin entweder über die jährliche Bodenwertsteuer – oder der zu teuer gewordene ungenutzte Boden käme unter Preisverfallsdruck auf den Markt, die Bodenrichtwerte fielen und mit ihnen zeitversetzt auch wohl die Mieten !
Die Kommunen hätten über ihre Bodenwertsteuer-Einnahmen und ggf. fallende Bodenrichtwerts-Entwicklungen im Verlauf derartiger Marktprozesse neue Spielräume : Sie könnten mehr und mehr örtliche Grundeigentumsanteile zu erwerben, um sie für die Zukunft nurmehr nutzungsrechtlich (etwa im Rahmen örtlicher Erbbaurechts-Bedingungen …) verfügbar zu machen – mit gezieltem Einfluss auf die örtlichen Mietspiegel und die Siedlungs-Formen. Gemäss entsprechend ausrichtbaren infrastrukturellen Planungen von Kommunen, Land und Bund ließen sich in breit abklärbarer Weise Mobilitätserfordernisse weit gezielter als heute minimieren und kulturelle Anziehungspunkte befördern.
So lange hingegen Boden als nachfragebedingt ´aufblasbares´ Spekulationsobjekt verfügbar bleibt, wird er wachsende Eigentümer-Lobbies auf den Plan rufen, die Stadt- & Raumplanungs-Verfahren im Dienste möglichst extremer privat abschöpfbarer Wertsteigerungs-Entscheidungen zu beeinflussen trachten – wie bisher … mit den Vertreibungsfolgen für immer mehr Mieter.
Wirksamstes Gegenmittel: eine BODENWERT-STEUER ! !
Bei: weitgehendem Rückgang bisheriger Steuerflucht-Praktiken – je nach Ablösung der Arbiets- & Kapitaleinkommensbesteuerung durch die BODENWERT- & die INDEX-STEUER ! |
Erfordernis: uneingeschränkte Transparenz via Bodenrichtwert-Plattform im Internet ! |
Die für eine BODENWERT-STEUER notwendigen Bodenrichtwerte stünden schon heute in einer Form zur Verfügung, die zumindest den Typisierungserfordernissen des Steuerrechts (als eines Massenfallrechts) genügt.
Natürlich ist bei der Arbeit der Gutachterausschüsse noch Luft nach oben; die Arbeitsweise könnte verbessert und vereinheitlicht werden, die personelle Ausstattung verstärkt. Die Verbesserungen könnten aber mit einem Bruchteil des Aufwandes durchgeführt werden, der für die Gebäudebewertung notwendig wäre.
In der Praxis der Gutachterausschüsse als zuständige Bewertungsinstanzen wird der Bodenrichtwert zumeist auf Vergleichsbasis ermittelt. Je mehr Steuerlast auf den Boden verlagert würde, umso mehr würde der Bodenmarkt mobilisiert, und umso besser wären die Vergleichsmöglichkeiten.
BODENRICHTWERTE BEMESSEN SICH NACH DER OPTIMALEN NUTZUNG EINZELNER FLURSTÜCKE GEMÄSS IHREM JEWEILIGEN UMFELD/Standortwert
ANZUZIELENDER
GESAMTKONTEXT
| VOLLGELD – BGE – 2-SÄULEN-STEUER-SYSTEM – ETAT – KREDITVERSORGUNG |
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Angesichts der Unbeweglichkeit der schwindenden traditionellen Volksparteien und ihrer Koalition wird der aktuelle Grundsteuer-Reform-Zwang (BVerfG-Urteil2018) auf folgende System-Reparatur hinauslaufen:
14.6.2019 „Der monatelange Streit, der die Grundsteuerreform blockiert hatte, ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios dadurch aufgelöst worden, dass Finanzminister Olaf Scholz sogenannten Öffnungsklauseln in seiner bundeseinheitlichen Regelung zugestimmt hat. Dadurch können Bundesländer beschließen, die Grundsteuer nach eigenen Kriterien zu gestalten. Solche Öffnungsklauseln hatten insbesondere Bayern, aber auch Vertreter von CDU und CSU im Bundestag zur Bedingung für eine Zustimmung gemacht.
…
Der Reformvorschlag soll im Gesamtvolumen die bisherigen Einnahmen nicht übersteigen. Allerdings drohen wegen der seit Jahrzehnten verschleppten Reform vor allem in teuren Ballungsräumen Mehrbelastungen für Eigentümer beziehungsweise Mieter, die die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung bezahlen.
Bei dem Reformvorhaben herrscht großer Zeitdruck, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte und dem Gesetzgeber bis Ende des Jahres eine Neuregelung abverlangt. Misslingt diese, würde die Grundsteuer ersatzlos wegfallen.„
und: „ :
Das Verfahren (nach Scholz) basiert auf drei Stufen. Zunächst werden alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Da das aber im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr passiert ist, könnte eine Neubewertung dazu führen, dass der für die Steuer entscheidende Wert der Grundstücke deutlich steigt.
Um zu verhindern, dass das zu massiv höheren Steuersätzen führt, werden die Grundstückswerte in einem zweiten Schritt mit einer sogenannten Steuermesszahl künstlich wieder klein gerechnet – wobei das Verhältnis zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt.
Kommunen mit besonders hohen Grundstückswerten sollen dann in einem dritten Schritt noch selbst die Höhe der Grundsteuer anpassen. Dafür müssten sie die sogenannten Hebesätze ändern, mit denen jede Stadt und Gemeinde die Grundsteuer auch bisher individuell bestimmen kann. Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten.
Am Ende führt das in den Augen des Bundesfinanzministeriums zu einer gerechteren Berechnung der Grundsteuer. Trotzdem soll die Steuer insgesamt genauso hohe Einnahmen generieren wie bisher.
… Mit dem neuen Grundsteuermodell sollen Städte und Kommunen ein Instrument an die Hand bekommen, um Anreize für den schnelleren Bau neuer Wohnungen zu schaffen. Dafür ist die Möglichkeit vorgesehen, für die entsprechenden Grundstücke einen höheren Hebesatz zu bestimmen. Dadurch könnte Bodenspekulation teurer werden.
…
FRAGE: Was daran darf „sozial“ oder „demokratisch“ oder „christlich“ genannt werden ?
Weil man sich auf nichts Sinnvoll Zukunftsfähiges einigen kann, dergleichen vielmehr allseits systematisch ausblendet, verabschiedet man Schäbigkeits-Kompromisse, damit nicht alle noch mehr verlieren als bereits heute – das aber zu unendlichen Kosten !!!